Corona-Hygiene-Konzept

Coronazeit: Das Hygiene-Konzept bei doc4fit mit Bayern-Update

Haltet Euch bitte an das Corona-Konzept - Wir wollen alle, ohne Unterbrechung, trainieren.

Bayern-UPDATE (11.04.2022):
Corona-Regeln in Bayern: Kurzüberblick: Was gilt aktuell?

In den bayerischen Fitnessstudios gilt:

Seit 3. April gibt es nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen, die bisherigen Regelungen zum Infektionsschutz sind weitgehend aufgehoben.
Maßgeblich ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Folgende Basisschutzmaßnahmen bleiben bestehen:

Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).
Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen – z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten oder in voll- und teilstationärem
sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
In Schule und Kita wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet.

Einen detaillierten Überblick über die derzeit geltenden Regelungen finden Sie nachstehend. Sie können die Übersicht der aktuellen Regelungen hier auch als PDF herunterladen.

Impfung gegen das Coronavirus bei doc4fit in Arnstein, — Klaus Holetschek, Staatsminister, MdL

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