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Rehasport – Bedeutung, Anforderungen und Empfehlungen

Was ist Rehasport?


Rehasport (auch: Rehabilitationssport) ist eine ärztlich verordnete Maßnahme, meist bei orthopädischen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder wenn eine bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung droht sich zu verschlechtern. Ziel ist es, Beschwerden zu mindern, Funktionen zu erhalten oder zu verbessern, Langzeitschäden vorzubeugen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Rehasport ist gesetzlich geregelt, z. B. im § 64 SGB IX sowie Rahmenvereinbarungen der Kostenträger.


Wer kann Rehasport bekommen und wie wird er bewilligt?


Ärztinnen/Ärzte (z. B. Hausärzte oder Fachärzte) stellen eine Verordnung aus – oft nach einer Untersuchung und Diagnose, z. B. bei orthopädischen Problemen. Die Verordnung ist das Formular „Muster 56 Rehabilitationssport / Funktionstraining“. Dieses wird bei der Krankenkasse eingereicht. Rehasport ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation.


Umfang, Dauer und Rahmenbedingungen


Üblicherweise werden 50 Übungseinheiten über einen Zeitraum von 18 Monaten verordnet. Bei schwereren Beeinträchtigungen oder speziellen Krankheitsbildern kann der Umfang größer sein – z. B. 120 Einheiten in 36 Monaten. Eine Verordnung kann verlängert werden (Folgeverordnung), wenn die Ziele noch nicht erreicht sind oder neu begründete Einschränkungen bestehen. Die Übungseinheiten werden meist in Gruppen durchgeführt, von qualifizierten Übungsleiter*innen betreut.


Wirkung und Notwendigkeit von Kontinuität


Damit Rehasport positive Effekte entfaltet (z. B. Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Koordination), ist regelmäßige Teilnahme wichtig. Nur durch wiederholte, dauerhaft ausgeführte Maßnahmen können nachhaltige Veränderungen erreicht werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen teilweise eine Mindestteilnahme, damit Folgeleistungen der Krankenkassen in Anspruch genommen werden können.


Sportwissenschaftliche Empfehlungen zum Aufbau: Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit


Die „Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung“ fordern für Erwachsene mindestens 150 Minuten pro Woche moderate körperliche Aktivität oder 75 Minuten intensive Aktivität. Zusätzlich sollen muskelstärkende Aktivitäten an mindestens zwei Tagen pro Woche erfolgen. Für eine körperliche Entwicklung und Leistungssteigerung wird aus sportwissenschaftlicher Sicht eine Trainingshäufigkeit von 2–3 Mal pro Woche empfohlen.


Zusammenspiel: Rehasport + ergänzende Angebote


Rehasport kann ein wichtiger Einstieg sein, um Bewegung, Struktur und Motivation zu etablieren. Doch für langfristige Entwicklung (z. B. Kraftzuwachs, Ausdauersteigerung, Gewichtskontrolle) genügt Rehasport allein oft nicht. Daher können zusätzliche Maßnahmen wie Gerätetraining, Präventionskurse und Workshops sinnvoll sein, um die gesundheitlichen Effekte zu verstärken.


Hinweise für Anbieter wie doc4fit, RV‑Fit, T‑Rena etc.


Wenn Anbieter neben dem Reha-Kurs auch Gerätetraining oder ergänzende Gesundheitsangebote anbieten, kann dies die Wirksamkeit deutlich verbessern. Die Kombination aus Rehasport und weiteren gesundheitsorientierten Maßnahmen unterstützt die Kontinuität und Motivation der Teilnehmenden. Wichtig ist eine medizinisch abgestimmte Betreuung und individuelle Anpassung der Belastungen.


Quellen


  • § 64 SGB IX

  • Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS): https://www.dbs-npc.de

  • Bundesgesundheitsministerium – Nationale Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung

  • GKV-Spitzenverband – Informationen zu ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation

  • iww.de – Fachinformationen zum Rehasport

  • rehasport-marketing.de – Definition und Grundlagen Rehasport

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